Teilpension ab 2026: Altersgerecht arbeiten, Pension erhöhen
Ab 1. Jänner 2026 tritt eine neue, flexible Form des Pensionsantritts in Kraft: die Teilpension. Sie erlaubt es Beschäftigten, früher kürzerzutreten, ohne auf ein sicheres Einkommen zu verzichten – und sie sorgt zugleich für eine höhere Alterspension.
Was bleibt unverändert
- Keine Eingriffe in bestehende Pensionen
- Keine Kürzungen zukünftiger Pensionen
- Kein höheres gesetzliches Regelpensionsalter (weiterhin 65)
- Keine Änderungen bei Schwerarbeitspension und Langzeitversichertenregel
- Pflegeberufe werden in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen
So funktioniert die Teilpension
Wer die Voraussetzungen für die
- Schwerarbeitspension (ab 60 Jahren),
- Langzeitversichertenpension (ab 62 Jahren),
- Korridorpension (ab 63 Jahren) oder
- reguläre Alterspension (Männer ab 65 Jahren; Frauen je nach Geburtsdatum, spätestens für ab 1. Juli 1968 Geborene ebenfalls ab 65 Jahren; vollständige Angleichung bis 2033)
erfüllt, kann künftig wahlweise 25 %, 50 % oder 75 % seiner Pension beziehen und sein Stundenausmaß im gleichen Ausmaß reduzieren. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Warum das sinnvoll ist
- Längere Beschäftigung schließt die Lücke zwischen faktischem und gesetzlichem Pensionsantrittsalter.
- Ein Jahr längeres Arbeiten spart dem Pensionssystem rund 2,2 Mrd. € pro Jahr.
- Beschäftigte erwerben zusätzliche Beitragsmonate und steigern damit ihre künftige Pension.
Nächste Schritte
Im Herbst 2025 präsentieren Gewerkschaften und Arbeiterkammer einen Teilpensionsrechner, mit dem jede*r seinen persönlichen Vorteil berechnen kann.
Kurz gesagt: Die Teilpension verbindet kürzere Arbeitszeit mit nahezu gleichem Einkommen – und bringt danach Monat für Monat eine höhere Pension.