
Anträge ausfüllen, Unterlagen zusammensuchen, auf einen Bescheid warten: Der Kontakt mit Behörden kann kompliziert und zeitaufwendig sein.
Das soll einfacher werden. Mit einer Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Verwaltungsstrafgesetzes werden die rechtlichen Grundlagen für eine stärkere Digitalisierung von Verwaltungsverfahren geschaffen.
Dabei geht es vor allem um vier Bereiche: die Unterstützung durch Chatbots, sogenannte No-Stop-Verfahren, vollständig automatisierte Erledigungen und einfachere digitale Zahlungsmöglichkeiten bei Anonym- und Organstrafverfügungen.
Weniger Anträge durch No-Stop-Verfahren
Wer eine staatliche Leistung beantragt, muss oft Angaben machen, die einer Behörde bereits vorliegen. Sogenannte „No-Stop-Verfahren“ sollen das ändern. In bestimmten Fällen kann ein Verfahren ohne eigenen Antrag abgewickelt werden. Voraussetzung ist, dass die Behörde bereits über alle notwendigen Informationen verfügt und das Gesetz ein solches Verfahren erlaubt.
Antragslose Verfahren gibt es schon heute, etwa bei der Arbeitnehmerveranlagung oder der Familienbeihilfe. Die neue Regelung soll es erleichtern, solche Verfahren auch in weiteren Bereichen einzusetzen.
Chatbots können bei Behördenwegen helfen
Auch Chatbots sollen künftig stärker unterstützen können. Sie können Menschen dabei helfen, Anliegen an eine Behörde zu übermitteln und notwendige Informationen in möglichst einfacher Sprache bereitzustellen. Dabei gelten klare Regeln: Wer einen Chatbot nutzt, muss auch über andere Kontaktmöglichkeiten informiert werden. Der Austausch muss sicher gespeichert und für die betroffene Person zugänglich gemacht werden.
Automatisierte Bescheide, mit klaren Regeln
In bestimmten Bereichen können künftig auch Bescheide vollständig automatisiert erstellt werden. Das ist nur dort möglich, wo die Verfahren dafür geeignet und ausdrücklich vorgesehen sind. Die Behörde bleibt verantwortlich und muss die eingesetzten Systeme testen und laufend kontrollieren. Im Bescheid muss außerdem klar erkennbar sein, dass er automatisiert erstellt wurde.
Wichtig ist der Rechtsschutz: Gegen einen automatisierten Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung Vorstellung erhoben werden. Die Angelegenheit muss dann neu und nicht erneut vollständig automatisiert entschieden werden.
Auch das Bezahlen bestimmter Verwaltungsstrafen wird einfacher. Bei Anonymverfügungen und entsprechenden Zahlungsaufforderungen werden die Zahlungsdaten künftig als Text und über einen QR-Code angegeben. So können die Daten einfacher ins Online-Banking übernommen und Fehler vermieden werden.
ID Austria: Behördenwege digital erledigen
Viele Behördenwege lassen sich schon heute mit der ID Austria online erledigen. Sie ermöglicht eine sichere Identifikation bei zahlreichen digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung. Informationen zur Registrierung und zu Registrierungsstellen gibt es auf oesterreich.gv.at.
Ein moderner Staat muss einfacher funktionieren
Digitalisierung ist dann sinnvoll, wenn sie den Alltag einfacher macht, Zeit spart und unnötige Behördenwege vermeidet. Weniger Anträge, digitale Unterstützung und schnellere Verfahren können dazu beitragen. Gleichzeitig braucht es klare Regeln und wirksamen Rechtsschutz.
Denn entscheidend ist nicht, möglichst viel zu digitalisieren, sondern dass die Verwaltung für die Menschen einfacher, verständlicher und schneller funktioniert.
