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Reparatur des Vollspaltenböden‑Verbots im Nationalrat beschlossen

Gestern, 13. Mai 2025, hat der Nationalrat die dringend erwartete Novelle zum Tierschutzgesetz verabschiedet. Damit wird das bereits 2022 beschlossene Verbot unstrukturierter Vollspaltenböden verfassungsfest gemacht und die Übergangsfrist deutlich gekürzt.

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Kernpunkt des Beschlusses ist, dass bestehende Schweineställe spätestens bis 1. Juni 2034 auf tiergerechtere Buchten umgerüstet sein müssen – sechs Jahre früher als ursprünglich geplant. Für rund 170 Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Anlagen investiert haben, gilt eine Härtefallregel bis 2038.

Bereits ab 1. Juni 2029 treten erste Verbesserungen in Kraft: niedrigere Besatzdichten und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial wie Stroh oder Hanfseile.

Auslöser der Reparatur war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das die ursprünglichen, bis 2040 reichenden Fristen als sachlich nicht gerechtfertigt aufgehoben hatte. Ohne Nachbesserung wäre das Vollspalten‑Verbot schon am 1. Juni 2025 schlagend geworden.

Die Novelle erhielt Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und – trotz Kritik an der Kürze der Fristen – auch von der FPÖ; die Grünen lehnten ab, weil aus ihrer Sicht verbindliche Mindeststandards fehlen.

Mit dem Beschluss sind Rechts‑ und Planungssicherheit für die heimische Schweinebranche gewahrt. Die tatsächliche Ausgestaltung der künftigen Mindeststandards soll nach Abschluss des Forschungsprojekts IBeSt + im Jahr 2027 verhandelt werden.