Neues Stromgesetz macht Energie für alle günstiger
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt frischen Wind in den heimischen Energiemarkt – und das direkt zum Vorteil der Bevölkerung. Nach intensiven Verhandlungen können Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen ihren überschüssigen Sonnenstrom künftig unkompliziert über Peer-to-Peer-Verträge direkt an Familie, Freund:innen oder Nachbar:innen verkaufen oder verschenken. Das senkt Stromrechnungen und stärkt gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.
Wer sich für die Energiewende engagiert, darf nicht der Dumme sein. Mit unserem Strommarkt-Update integrieren wir mehr erneuerbare Energien und schaffen Transparenz. Die Peer-to-Peer-Verträge sind eine Win-Win-Situation für Menschen mit und ohne eigene PV-Anlage: Sie drücken die Preise, machen uns unabhängiger von Energiekonzernen und sind ein starker Anreiz für den weiteren Ausbau der Photovoltaik!
Was ändert sich konkret?
- Private PV-Betreiber:innen können überschüssigen Strom zu selbst gewählten Konditionen weitergeben.
- Es braucht keinerlei zwischengeschaltete Energieversorger oder bürokratische Gründungen.
- Dadurch sinken Stromkosten für Käufer:innen, während Verkäufer:innen deutlich mehr Vergütung erhalten als bisher.
Praxisbeispiel
Bisher erhielt ein Vater für eingespeisten Überschussstrom lediglich 0–2 Cent/kWh, während seine Tochter beim Energieversorger 14 Cent/kWh zahlte. Durch einen Peer-to-Peer-Vertrag einigt man sich auf 7 Cent/kWh. Zusätzlich schenkt der Vater 1 000 kWh Überschussstrom. Kosten für ihn: 20 €; ersparte Stromkosten für die Tochter: 140 € netto.
Soziale Dimension im Fokus
Wir senken die Hürden für Energiegemeinschaften, damit noch mehr Haushalte profitieren können – besonders jene mit wenig Einkommen. Günstiger Strom ist eine Frage der Fairness!
Das ElWG-Paket befindet sich aktuell in der finalen Begutachtungsphase. Bürger:innen können noch bis Mitte August Stellung nehmen, bevor der Nationalrat endgültig abstimmt.
