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Neues Stromgesetz macht Energie für alle günstiger

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt frischen Wind in den heimischen Energiemarkt – und das direkt zum Vorteil der Bevölkerung. Nach intensiven Verhandlungen können Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen ihren überschüssigen Sonnenstrom künftig unkompliziert über Peer-to-Peer-Verträge direkt an Familie, Freund:innen oder Nachbar:innen verkaufen oder verschenken. Das senkt Stromrechnungen und stärkt gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.

Wer sich für die Energiewende engagiert, darf nicht der Dumme sein. Mit unserem Strommarkt-Update integrieren wir mehr erneuerbare Energien und schaffen Transparenz. Die Peer-to-Peer-Verträge sind eine Win-Win-Situation für Menschen mit und ohne eigene PV-Anlage: Sie drücken die Preise, machen uns unabhängiger von Energiekonzernen und sind ein starker Anreiz für den weiteren Ausbau der Photovoltaik!

Was ändert sich konkret?

Praxisbeispiel

Bisher erhielt ein Vater für eingespeisten Überschussstrom lediglich 0–2 Cent/kWh, während seine Tochter beim Energieversorger 14 Cent/kWh zahlte. Durch einen Peer-to-Peer-Vertrag einigt man sich auf 7 Cent/kWh. Zusätzlich schenkt der Vater 1 000 kWh Überschussstrom. Kosten für ihn: 20 €; ersparte Stromkosten für die Tochter: 140 € netto.

Soziale Dimension im Fokus

Wir senken die Hürden für Energiegemeinschaften, damit noch mehr Haushalte profitieren können – besonders jene mit wenig Einkommen. Günstiger Strom ist eine Frage der Fairness!

Das ElWG-Paket befindet sich aktuell in der finalen Begutachtungsphase. Bürger:innen können noch bis Mitte August Stellung nehmen, bevor der Nationalrat endgültig abstimmt.

Foto: Pixabay/Hans