Stärkerer ORF, stärkere Demokratie: Mehr Transparenz bei Führungsbestellungen

Wer bestimmt eigentlich, wer den ORF leitet? Diese Frage hat in Österreich schon immer für Diskussionen gesorgt. Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat wird dieser Prozess transparenter.
Hintergrund ist das Europäische Medienfreiheitsgesetz der EU, das seit August 2024 in Kraft ist. Es soll Medienvielfalt in Europa sichern und unabhängige Medien stärken. Das sogenannte EMFG-Begleitgesetz setzt diese Vorgaben nun im österreichischen Recht um.
Neue Regeln für den ORF
Der wichtigste Schritt betrifft die Bestellung des ORF-Direktoriums. Künftig muss die Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin neun Monate vor Ende der laufenden Amtszeit ausgeschrieben werden, bisher waren es nur sechs. Das klingt nach einem kleinen Detail, ist aber ein großer Unterschied: Mehr Zeit bedeutet mehr Öffentlichkeit, mehr Diskussion und weniger Raum für stille Hinterzimmerlösungen.
Dazu kommen klar definierte fachliche Anforderungen für die Führungspositionen sowie strengere formale Vorgaben für die Ausschreibung. Der Stiftungsrat wird außerdem ausdrücklich zu einem transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellungsverfahren verpflichtet. Das gilt nicht nur für den Generaldirektor, sondern auch für alle weiteren Direktoren sowie die Landesdirektorinnen und Landesdirektoren. Neu sind überdies klare gesetzliche Regeln für die Abberufung von Direktoriumsmitgliedern.
Was sonst noch beschlossen wird
Neben den ORF-Regeln bringt das Gesetz auch kleinere Anpassungen im Kartellrecht und im Wettbewerbsgesetz, die die Kontrolle von Medienzusammenschlüssen betreffen. Außerdem wird bei der KommAustria eine zentrale Datenbank eingerichtet, in der die wirtschaftlichen Eigentümer von Medienanbietern erfasst werden. Wer hinter welchem Medium steckt, soll damit für alle nachvollziehbar sein.
Kleine Änderung, große Wirkung
Das Gesetz hat den Verfassungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien passiert. Das strenge Werbeverbot für Regierungsinserate wird etwas gelockert. Zwar müssen Sachinformationen weiterhin überwiegen, ein gewisser werblicher Effekt soll künftig aber ausdrücklich erlaubt sein.
Unterm Strich überwiegt das Positive: Mehr Transparenz, klare Regeln und weniger Spielraum für unklare Deals bei der Besetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist gut für den ORF, und gut für die Demokratie.
