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Lebensmittelsicherheit stärken: Klare Regeln für eine sichere Versorgung

KI-generiertes Bild

Lebensmittelsicherheit bedeutet mehr als Kontrolle und Qualität. Sie bedeutet vor allem, dass die Bevölkerung auch in außergewöhnlichen Krisensituationen ausreichend versorgt werden kann. Genau darum geht es bei der Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes, die heute im Nationalrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen wurde.

Mit dieser Entscheidung wird der rechtliche Rahmen modernisiert, der im Ernstfall die Versorgung mit Lebensmitteln und wichtigen Produktionsmitteln sicherstellen soll.

Ein Gesetz für den Krisenfall

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz regelt, wie der Staat in einer außergewöhnlichen Krise eingreifen kann, wenn die ausreichende Ernährung der Bevölkerung gefährdet ist.

Wichtig ist dabei: Das Gesetz wird nicht automatisch aktiv. Es bildet den Rahmen und kann erst durch konkrete Verordnungen angewendet werden. Seit seinem Bestehen musste es bislang noch nie eingesetzt werden. Gerade das zeigt, dass es sich um ein Vorsorgeinstrument für extreme Situationen handelt.

Klare Regeln für Vorsorge und Lagerhaltung

Eine zentrale Neuerung betrifft die Möglichkeit, gezielt Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Künftig kann die öffentliche Hand bestimmte Lebensmittel oder Produkte, die für die Herstellung von Lebensmitteln notwendig sind, etwa Dünger oder Pflanzenschutzmittel, bevorraten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, private Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer zur Lagerhaltung zu verpflichten. Ob Vorräte durch den Staat selbst oder durch private Unternehmen gehalten werden, soll sich an vorhandenen Kapazitäten und den entstehenden Kosten orientieren. Damit wird sichergestellt, dass Maßnahmen effizient und wirtschaftlich umgesetzt werden.

Faire Entschädigung im Ernstfall

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Entschädigung. Sollte es im Krisenfall notwendig sein, Produkte in Anspruch zu nehmen oder verpflichtende Lagerhaltung anzuordnen, werden private Unternehmen auf Basis klarer Kriterien entschädigt. Maßgeblich sind dabei die Durchschnittspreise der letzten zwölf Monate, gerechnet bis vier Wochen vor Erlass der jeweiligen Maßnahme. Das schafft Transparenz und Planbarkeit.

Breite Mehrheit für Versorgungssicherheit

Im Zuge der zweiten Lesung wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, der zusätzliche Vorschläge berücksichtigt und die notwendige Zweidrittel-Mehrheit sichergestellt hat. Die breite Zustimmung zeigt: Wenn es um Lebensmittelsicherheit und die Versorgung der Bevölkerung geht, gibt es stabile und tragfähige Lösungen.

Mit der Modernisierung des Gesetzes wird Vorsorge getroffen, bevor eine Krise eintritt. Genau das ist verantwortungsvolle Politik: rechtzeitig handeln, klare Regeln schaffen und sicherstellen, dass die Versorgung der Menschen auch in außergewöhnlichen Situationen gewährleistet bleibt.