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Ab 2026 gilt eine einheitliche Trinkgeldpauschale mit sozialer Absicherung für Beschäftigte

Trinkgeld ist Ausdruck von Wertschätzung – und für viele Beschäftigte ein wichtiger Teil des monatlichen Einkommens. Trotzdem war die Handhabung bisher alles andere als fair: Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, unklare Vorgaben in der Lohnverrechnung und hohe Nachforderungen bei Prüfungen haben viele verunsichert.

Diese Unsicherheit gehört ab 2026 der Vergangenheit an. Die Bundesregierung hat eine bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale vorgestellt, die sowohl für Beschäftigte als auch für Betriebe endlich klare Verhältnisse schafft. Trinkgeld bleibt steuerfrei – und wird gleichzeitig sozialrechtlich fair behandelt.


💳 Warum die Reform notwendig war

In den letzten Jahren wurden Trinkgelder zunehmend per Karte oder digital gezahlt – sie erscheinen damit automatisch in der Kassa und sind für Behörden nachvollziehbar. Was mehr Transparenz schafft, führte in der Praxis zu Problemen: Häufige Nachforderungen durch die Sozialversicherung, obwohl die Beschäftigten ihr Trinkgeld korrekt und ehrlich erhalten haben, waren die Folge.

Die neue Pauschalregelung beendet diese Ungleichbehandlung – und ersetzt den bisherigen „Fleckerlteppich“ durch ein klares, österreichweit einheitliches System.


✅ Die Vorteile auf einen Blick


📊 Entwicklung der Pauschalbeträge

Die Pauschalen steigen gestaffelt bis 2028 und unterscheiden sich je nachdem, ob man mit oder ohne Inkasso arbeitet:

Tätigkeit202620272028
Mit Inkasso€ 65€ 85€ 100
Ohne Inkasso€ 45€ 45€ 50

Diese Beträge gelten als monatliche Obergrenzen für die abgabenfreie Behandlung in der Sozialversicherung – einfach, transparent und österreichweit einheitlich.


Fazit: Anerkennung, die auch im Sozialstaat zählt

Trinkgeld ist nicht nur ein freundliches Extra – es ist gelebte Wertschätzung. Ab 2026 wird diese Anerkennung auch rechtlich sauber geregelt und sozial abgesichert. Für ein gerechtes System, in dem Leistung zählt – heute und in der Zukunft.