Mehr Gewaltschutz
von K.O.-Tropfen, ein „Dick‑Pic“-Verbot und das Eheverbot unter 18 Jahren.
Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Nationalrat am 10. Juli 2025 ein umfassendes Gewaltschutzpaket verabschiedet. Das Paket verankert ein absolutes Heirats‑ und Partnerschaftsverbot für Minderjährige, schafft einen neuen Straftatbestand gegen das unerwünschte Zusenden von Genitalaufnahmen und ruft zu einer groß angelegten Aufklärungsoffensive gegen K.O.-Tropfen auf. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und vor allem Frauen besser vor Zwang, sexueller Belästigung und Betäubungsangriffen zu schützen, wie Justizministerin Anna Sporrer erklärte.
Dringlicher Handlungsbedarf
Die Zahlen sind alarmierend: 150 Anzeigen wegen Straftaten unter Verwendung von Betäubungsmitteln wurden 2024 erstattet, 110 davon im Zusammenhang mit Vergewaltigung. Expert:innen wie die Gynäkologin Barbara Maier warnen, dass K.O.-Substanzen oft stundenlange Bewusstlosigkeit auslösen und Betroffene danach kaum Erinnerung an die Tat haben. Zugleich steigen die Meldungen von unerwünschten „Dick‑Pics“ in sozialen Netzwerken rapide an.
Eheverbot unter 18 Jahren
Künftig ist in Österreich weder eine Eheschließung noch eine eingetragene Partnerschaft vor dem 18. Geburtstag möglich. Die bisherige Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren entfällt, und das bestehende Verwandtenverbot wird auf Angehörige bis zum vierten Grad ausgeweitet – etwa Cousinen und Cousins. Wer trotzdem eine solche Ehe schließt, muss mit der Nichtigerklärung durch die Staatsanwaltschaft rechnen. Die Reform tritt bereits am 1. August 2025 in Kraft; Justizministerin Sporrer spricht von einem „entscheidenden Schritt im Kampf gegen Kinder‑ und Zwangsehen“.
Offensive gegen K.O.-Tropfen
Parallel dazu hat der Nationalrat einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag angenommen, der sofortige Informationsoffensiven und praktische Schutzmaßnahmen gegen K.O.-Tropfen vorsieht. Vorgesehen sind leicht verfügbare Test‑Streifen in der Gastronomie, Schulungen für Bar‑ und Clubpersonal sowie zielgerichtete Kampagnen in Schulen und sozialen Medien. Der Antrag betont zudem, dass die Maßnahmen in enger Abstimmung mit Opferschutzeinrichtungen umgesetzt werden müssen, weil Scham und fehlende Beweisbarkeit viele Betroffene vom Anzeigen abhalten.

„Dick‑Pic“-Verbot
Erstmals wird die unaufgeforderte Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien ausdrücklich als sexuelle Belästigung im Strafgesetzbuch erfasst und mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätzen Geldstrafe bedroht. Die Regelung, die ab 1. September 2025 gilt, deckt alle digitalen Kommunikationswege ab, von Messengern über Social Media bis hin zu Faxgeräten, wie das Justizministerium betont. Während Kritiker:innen in der FPÖ auf eine mögliche Überlastung der Jugendgerichtsbarkeit verweisen, argumentiert die Regierung, das Gesetz stelle endlich Gleichwertigkeit zwischen analoger und digitaler Welt her.
Zeitplan und Umsetzung
Das Gewaltschutzpaket kommt noch vor der Sommerpause des Parlaments auf den Weg: das Eheverbot tritt am 1. August, der „Dick‑Pic“-Paragraf am 1. September 2025 in Kraft; die K.O.-Tropfen-Offensive startet sofort mit Vorarbeiten in den zuständigen Ministerien.