Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Neuer Schutz für Arbeitnehmer:innen beschlossen

Hitze am Arbeitsplatz ist kein Schönwetterthema. Wenn Temperaturen steigen, leidet die Gesundheit – besonders bei körperlich fordernden Jobs. Im Parlament wurde nun ein wichtiger Schritt gesetzt, um Arbeitnehmer:innen besser vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze zu schützen.
Neue Hitzeschutzverordnung bringt klare Regeln
Mit der neuen Hitzeschutzverordnung wird erstmals gesetzlich geregelt, ab wann und unter welchen Bedingungen Beschäftigte bei starker Hitze entlastet werden müssen. Ab einer Temperatur von 32,5 Grad muss es verpflichtend Maßnahmen geben – etwa durch das Vorziehen von Arbeitsbeginn, zusätzliche Pausen oder klimatisierte Pausenräume.
Ein Erfolg für den Arbeitnehmerschutz
Ich begrüße diesen Beschluss ausdrücklich. Für viele Kolleginnen und Kollegen – etwa auf Baustellen, in Produktionshallen oder in der Landwirtschaft – ist Hitze kein Urlaubswetter, sondern eine echte Belastung und Gefahr. Umso wichtiger ist es, dass nun endlich klare Schutzmaßnahmen greifen. Das ist ein großer Erfolg und ein wichtiger Meilenstein für den Arbeitnehmerschutz.
Was nun gilt
Die neue Verordnung sieht unter anderem vor:
- Pflicht zur Durchführung von Schutzmaßnahmen ab 32,5 °C
- Möglichkeiten: Arbeitszeitverlagerung, längere Pausen, geeignete Schutzkleidung, Trinkwasserbereitstellung
- Betriebliche Anpassungen durch Evaluierung der Arbeitsplätze
Diese Maßnahmen gelten branchenübergreifend – vom Bau über die Industrie bis zum Handel – und betreffen insbesondere jene, die bei Hitze körperlich schwer arbeiten müssen.