Sicherheit im Fokus: Gefährderüberwachung beschlossen, Waffenrechtsnovelle angekündigt
Diese Woche im Parlament hat der Nationalrat gleich zwei sicherheitspolitische Akzente gesetzt. Am 9. Juli verabschiedete das Parlament mehrheitlich die lang diskutierte Regelung zur sogenannten Gefährderüberwachung. Tags darauf debattierte es über eine umfassende Verschärfung des österreichischen Waffengesetzes, die nach den Sommermonaten ins Parlament eingebracht werden soll. Zusammen markieren beide Vorhaben einen Paradigmenwechsel: Der Staat will auf Bedrohungen nicht mehr nur reagieren, sondern ihnen mit einer Kombination aus digitaler Vorausschau, strengeren Zugangsregeln für Waffen und präventiver Betreuung zuvorkommen.
Gefährderüberwachung – ein „Bundestrojaner light“
Kern des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen verschlüsselte Messenger‑Kommunikation von Personen auszulesen, denen schwere staatsgefährdende Delikte wie Terror oder Spionage zugetraut werden. Eingriffe sind nur zulässig, wenn alle anderen Ermittlungsinstrumente versagen und ein unabhängiger Dreiersenat des Bundesverwaltungsgerichts zustimmt. Die Spähsoftware darf lediglich auf die Messenger‑App zugreifen, muss nach Einsatzende gelöscht werden und hinterlässt nicht veränderbare Logfiles. Eine jährliche Berichtspflicht an das Parlament sorgt für zusätzliche Transparenz. Maximal 30 Fälle pro Jahr dürfen im Rahmen der Gefährderüberwachung beobachtet werden, und das nur nach richterlicher Genehmigung.
Verschärfung der Waffengesetze im Herbst

Auslöser war der Amoklauf an einer Grazer Schule am 10. Juni, bei dem zehn Menschen mit legalen Schusswaffen getötet wurden. Ein Dringlicher Antrag der Grünen, Privatwaffen grundsätzlich zur Ausnahme zu erklären, fand keine Mehrheit, verfehlte sein Ziel politisch aber nicht: Die Koalition kündigte an, noch im Herbst eine umfassende Novelle des Waffengesetzes vorzulegen. Geplant sind ein höheres Alterslimit für Waffen der Kategorie B, eine längere „Cooling‑off‑Phase“ zwischen Antrag und Kauf, strengere Verlässlichkeitsprüfungen im Acht‑Jahres‑Rhythmus sowie ein verbesserter Datenaustausch über psychische Auffälligkeiten. Details will die Regierung in den kommenden Wochen mit Fachverbänden und Ländern abstimmen.
Ein neues Sicherheitsdreieck
Ob online oder offline – die Diskussionen der Woche zeigen, dass Sicherheitspolitik 2025 nicht mehr eindimensional gedacht wird. Die Gefährderüberwachung soll digitale Kommunikationsräume kontrollierbar machen, die Waffenrechtsreform physische Tatmittel eindämmen, während ein paralleler Ausbau von Schul‑ und Gemeindepsychologie präventiv ansetzt. Kritikerinnen und Kritiker monieren weiterhin das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Überwachung, doch der Trend geht klar in Richtung eines wehrhaften Rechtsstaats, der sich sowohl auf Bytes als auch auf Büchsen konzentriert. Wie gut dieses neue Dreieck aus Überwachung, Regulierung und Prävention in der Praxis funktioniert, wird der Rechtsstaat selbst – und womöglich das Verfassungsgericht – in den kommenden Jahren auf die Probe stellen.
