Vertrauensperson bei Begutachtungen: Neues Recht stärkt Betroffene

Wer für eine Begutachtung untersucht wird, befindet sich in einer Ausnahmesituation die leicht verunsichern kann. Besonders dann, wenn es um Fragen der Arbeitsfähigkeit, der Behinderung oder um Entschädigungsleistungen geht sorgt dies für Unsicherheit. Ab September 2026 gibt es dafür eine einfache, aber wichtige Neuerung: Betroffene dürfen eine Vertrauensperson zu solchen Untersuchungen mitnehmen.
Was bisher galt und was sich jetzt ändert
Bislang war das Recht auf eine Vertrauensperson nur in einem einzigen Bereich gesetzlich verankert: bei Pflegegeld-Begutachtungen. Dort hat sich diese Regelung bewährt. Jetzt wird sie ausgeweitet, auf deutlich mehr Verfahren, die viele Menschen betreffen.
Ab 1. September 2026 können Betroffene eine Vertrauensperson mitnehmen, wenn es um die Feststellung der geminderten Arbeitsfähigkeit geht, wenn berufliche Rehabilitation beantragt wird, wenn der Grad der Behinderung eingeschätzt wird, etwa für einen Behinderten- oder Parkausweis und wenn es um Sozialentschädigungen geht, zum Beispiel nach dem Impfschadengesetz oder dem Verbrechensopfergesetz.
Mehr Sicherheit, mehr Transparenz
Hinter dieser Neuerung steckt ein klares Ziel: Menschen sollen sich in diesen Verfahren nicht allein fühlen. Eine Vertrauensperson gibt Sicherheit. Sie kann beim Gespräch dabei sein, zuhören und danach helfen, die eigene gesundheitliche Geschichte so genau wie möglich darzustellen.
Außerdem gilt: Betroffene müssen vorab informiert werden, dass sie dieses Recht haben. Damit die Möglichkeit nicht einfach ungenutzt bleibt, weil niemand davon weiß.
Eine Ausnahme gibt es: Bei unangemeldeten Hausbesuchen, also dann, wenn ein konkreter Verdacht auf Sozialleistungsbetrug besteht, gilt diese Informationspflicht nicht.
Eine sinnvolle Maßnahme mit Potenzial
Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Fairness bei Begutachtungen und Einschätzungsverfahren. Wer in einem solchen Verfahren steckt, befindet sich oft in einer belastenden Situation. Das Recht auf Begleitung macht einen echten Unterschied.
Jetzt liegt es auch an Interessenvertretungen wie Gewerkschaften oder Behindertenverbänden, dieses Angebot aktiv zu nutzen und ihre Mitglieder bei solchen Terminen zu begleiten.
