Faire Fluggastrechte: wir setzen uns für Passagiere ein

Wer kennt das nicht: Der Flieger hat drei Stunden Verspätung, der Anschluss ist weg, der Urlaub fängt schief an. Seit über 20 Jahren gibt es in der EU klare Regeln dafür, die sogenannte Fluggastrechte-Verordnung. Sie legt fest, dass Passagiere ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verlangen können. Unabhängig davon, ob das Ticket 30 Euro oder 300 Euro gekostet hat.
Jetzt ist diese Verordnung in Bewegung geraten und nicht unbedingt zum Besseren.
Wie die EU-Reform Passagiere schwächen würde
Die EU-Verkehrsminister haben sich im Juni 2025 auf einen Reformvorschlag geeinigt, der für Reisende eine deutliche Verschlechterung bedeuten würde. Künftig soll die Entschädigung erst ab vier Stunden Verspätung innerhalb der EU und ab sechs Stunden bei Langstreckenflügen gelten. Berechnungen zeigen: Unter diesen neuen Regeln würden über 85 Prozent der Passagiere, die heute Anspruch auf Entschädigung haben, diesen verlieren.
Das Europäische Parlament hat diesen Vorschlag im Jänner 2026 mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Die Verhandlungen laufen weiter.
Schutz der Passagiere muss erhalten bleiben
Der Nationalrat hat einen Entschließungsantrag beschlossen, mit dem wir als Koalition eine klare Botschaft nach Brüssel senden: Die Reform muss ausgewogen sein. Der Konsumentenschutz darf nicht auf Kosten der Passagiere gehen.
Konkret heißt das: Die bestehenden Rechte der Reisenden müssen erhalten bleiben. Gleichzeitig soll das Verfahren für alle einfacher werden, etwa durch vorausgefüllte Formulare, mit denen man Entschädigungen unkompliziert einfordern kann, ohne Anwalt oder teure Vermittlungsplattformen.
Warum das wichtig ist
Wer eine Verspätung oder einen Ausfall erlebt, hat schon genug Ärger. Das Mindeste, was Passagiere erwarten dürfen, ist ein unkomplizierter Weg zu ihrem Recht.
Wir werden die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene genau beobachten und uns dafür einsetzen, dass am Ende ein System steht, das Reisende wirklich schützt und nicht die Interessen der Fluggesellschaften über die der Menschen stellt.
