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Älteren-Beschäftigungs-Paket ab 2027: Mehr Unterstützung am Arbeitsmarkt und neue Anreize für längeres Arbeiten

KI-generiertes Bild

Die Bundesregierung setzt einen wichtigen Schwerpunkt bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ab 2027 erhält das AMS jährlich zusätzlich 100 Millionen Euro, um gezielte Angebote für ältere Arbeitslose langfristig abzusichern und ihre Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern. Gerade Menschen mit viel Berufserfahrung dürfen nicht aufs Abstellgleis geraten, sondern brauchen echte Perspektiven auf gute Arbeit.

Gleichzeitig soll es erleichtert werden, auch nach dem Pensionsantritt freiwillig weiterzuarbeiten. Mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen wird längeres Arbeiten attraktiver gemacht. Dafür stellt die Bundesregierung im Jahr 2027 insgesamt 470 Millionen Euro bereit.

Entscheidend ist aber: Wer arbeiten will, soll arbeiten können, und wer Arbeit sucht, braucht Unterstützung. Deshalb sind die zusätzlichen Mittel für ältere Arbeitslose ein zentraler Schritt für mehr Beschäftigung, soziale Sicherheit und einen starken Arbeitsmarkt.

Was sich ab 2027 ändert

Wer das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat und weiterarbeitet, soll einen Aktivitätsfreibetrag von 15.000 Euro pro Jahr erhalten. Auf diesen Betrag fallen keine Steuern an. Zusätzlich entfällt der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung. Das gilt sowohl für jene, die ihre Pension aufschieben, als auch für jene, die zur Pension dazuverdienen.

Voraussetzung ist eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten: Im Jahr 2027 sind das 480 bei Männern und 408 bei Frauen. Die Anforderungen für Frauen werden ab 2028 schrittweise angehoben, bis 2033 für beide dieselben Voraussetzungen gelten.

Wirkung hängt vom Einkommen ab

Die finanzielle Entlastung durch den Freibetrag fällt je nach Einkommenshöhe unterschiedlich aus. Da es sich um eine steuerliche Maßnahme handelt, ist die Wirkung dort am stärksten, wo höhere Steuern anfallen. Für Personen mit niedrigeren Einkommen, bei denen ohnehin kaum Lohnsteuer anfällt, ist der Effekt entsprechend geringer.

Dabei sind die Gründe, warum Menschen nach der Pension weiterarbeiten, sehr unterschiedlich. Manche tun es aus Freude an der Tätigkeit, andere weil die Pension allein nicht ausreicht. Das Modell unterscheidet hier nicht, die stärkste finanzielle Wirkung entfaltet es unabhängig davon, aus welchen Gründen jemand länger arbeitet.

Evaluierung 2030

Im Jahr 2030 ist eine umfassende Überprüfung aller Maßnahmen geplant. Dabei sollen sowohl budgetäre Aspekte als auch die tatsächliche Zielerreichung bewertet werden. Ob das Paket Menschen in allen Einkommensgruppen gleichermaßen erreicht, wird sich dann zeigen.